Schüler*innen abwesend melden – Eine Elternpflicht
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
anlässlich des Vorfalls einer Kindesentführung mit evtl. sexueller Belästigung am Gymnasium Edenkoben haben wir unsere eigenen Prozesse kritisch unter die Lupe genommen und müssen leider einige Baustellen feststellen.
Die Pflicht, Ihre Kinder ordnungsgemäß vor einer schulischen Abwesenheit (Krankheit, Beurlaubung, Arzttermin etc. ) abzumelden liegt bei den Eltern und Sorgeberechtigten. Leider stellen wir fest, dass die Abmeldungen nicht immer rechtzeitig vor einer Abwesenheit durchgeführt werden.
Um unser Sekretariat und möglicherweise auch Sie morgens in einer evtl. stressigen Situation vor dem Schul- und Berufsalltag zu entlasten, gibt es seit bereits einem Jahr die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder über ihren Elternaccount von UNTIS in der App abmelden. Dies geht sinnvollerweise nur mit Elternaccounts und nicht mit Schüleraccounts, um Missbrauch vorzubeugen.
Klicken Sie in der App UNTIS Mobile mit ihrem Elternaccount unten links auf das Symbol Start. Dann auf „Meine Abwesenheiten“. Hier sehen Sie die aktuellen und vergangenen Abwesenheiten Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Klicken Sie zur Mitteilung einer neuen Abwesenheit auf das orangefarbene Plus oben rechts. Nun können Sie Ihr Kind auswählen, für das Sie eine neue Abwesenheit der Schule melden wollen. Wählen Sie Datum, Beginn und Ende der Abwesenheit und den Abwesenheitsgrund. Im Notizfeld können Sie evtl. noch einen Hinweis ergänzen. Nun müssen Sie die Meldung auch noch über den orangefarbenen Haken oben rechts absenden.
Ab dann wissen das Sekretartiat und die betroffenen Lehrkräfte Bescheid.
Alternativ können Sie Ihr Kind auch weiterhin per E-Mail an sekretariat@siebenpfeiffer-gymnasium.de oder telefonisch im Sekretariat abmelden. Leider sind die Telefonleitungen bei unserer Schulgröße dann öfter mal vor dem Schulbeginn belegt.
In allen Fällen der Abmeldung, muss diese Abwesenheitsmeldung unbedingt vor 07:50 Uhr des betroffenen Tages erfolgen. Abmeldungen nach 07:50 Uhr werden von den unterrichtenden Lehrkräften in unserem System als spontanes unentschuldigtes Fehlen wahrgenommen und dies würde bedeuten, auch im Kontext des Vorfalles in Edenkoben, dass ihr Kind dann als vermisst gilt.
Unsere Sekretärinnen sind angewiesen, dann die notwendigen Schritte einzuleiten.
§37 der Schulordnung besagt am Ende des 1. Artikels: „…Bei unentschuldigtem Fernbleiben von minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.“
Dies bedeutet, dass alle Hinweise dieser Seite für alle Eltern minderjähriger Schüler*innen gilt, d.h. auch bis in die Oberstufe hinein bis zur Erlangung der Volljährigkeit. Selbst bei volljährigen Schüler*innen kann eine Abwesenheitsmeldung immer noch nach obigem Weg durch die Eltern durchgeführt werden, aber auch durch die volljährigen Schüler*innen selbst.
Unsere ab 07:50 Uhr geltenden schulinterne Prozesse möchte ich Ihnen im Folgenden mitteilen:
Die Lehrkräfte der ersten Unterrichtsstunde Ihres Kindes (dies ist je nach Stundenplan nicht immer die 1. Stunde) stellt eine nicht von Ihnen gemeldete Abwesenheit fest. Dazu markiert die Lehrkraft das entsprechende Kind als fehlend in der App UNTIS Mobile, welche auch gleichzeitig unser digitales Klassenbuch darstellt.
Ab diesem Moment können die Sekretärinnen die nicht gemeldete Abwesenheiten in unserem Programm sehen und rufen dann nach und nach die Eltern an, um sich nach den vermissten Schüler*innen zu erkundigen.
Das rechtzeitige Abmelden von Kindern durch die Eltern und Sorgeberechitgten erspart eventuelle spätere Missverständnisse.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Abwesenheitsmeldung keine Entschuldigung darstellt. Entschuldigungen lassen Sie bitte nach den Abwesenheiten Ihrer Kinder (bei planbaren Abwesenheiten auch gerne vor den Abwesenheiten) den jeweiligen Klassen- oder Stammkursleitungen schriftlich in Form eines Briefes, Zettels oder einer E-Mail zukommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung
Marco Schneider
Schulleiter