Stellenausschreibungen

An einer Schule entsteht kurzfristig oder auch mittelfristig Bedarf an Vertretungslehrkräften wenn eine Lehrkraft des Stammpersonals ausfällt. Dies kann u.a. durch Elternzeit, Beurlaubung, Abordnung oder Erkrankung einer Lehrkraft des Stammpersonals vorkommen.

D.h. dass jede Vertretungskraft eine Art „Gegengrund“ in Form einer abwesenden Lehrkraft des Stammpersonals haben muss.

Somit erklärt sich, wieso wir sehr oft Anfragen nach einem Vertretungsvertrag ablehnen müssen, da es dafür keinen „Gegengrund“ gibt.

Prinzipiell tragen wir unseren zu jedem Zeitpunkt bestehenden Bedarf an Vertretungskräften immer in das dafür vorgesehene Bedarfs-Portal „Schwarzes Brett“ des Landes RLP ein. Hier gelangen Sie zu diesem Portal.

Es genügt, wenn Sie dort unter 1: „Kusel Landkreis“ angeben und dann auf „suchen“ klicken.
Alle Ergebnisse im Ort „Kusel“ mit Schulart „GY“ betreffen unsere Schule.

Andere Vertretungsbedarfe, als die dort angegebenen, bestehen in der Regel nicht.