Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Beurlaubung einer Schülerin / eines Schülers
Gemäß Schulordnung § 38:
(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.
(2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleiterin, der Klassenleiter, die Stammkursleiterin oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen die Schulleiterin oder der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.
Handys / Mobile Endgeräte in der Schule
Welche Regelung gibt es für die Nutzung mobiler Endgeräte in der Schule?
- Klasse 5-10: keine Nutzung auf dem Schulgelände, auch nicht nach Unterrichtsende. Die Nutzung im Unterricht regelt die Fachlehrkraft.
- MSS: wie oben – jedoch gibt es folgende Ausnahmebereiche: im Aufenthaltsbereich im Mensa-Gebäude, in der Mediothek, im Foyer des Erdgeschosses, in den Aufenthaltsbereichen des ersten Obergeschosses, im Schulhof nur in Freistunden und außerhalb der Pausen
Konflikt
Wie ist das Vorgehen, wenn mein Sohn/meine Tochter einen Konflikt mit
einem weiteren Schüler/in oder einer Lehrkraft hat?
Unser Konzept zum Umgang mit Konflikten finden Sie hier: SGK_Umgang_mit_Konflikten.pdf
Schriftliche und mündliche Überprüfungen …
… sind vergleichbar einer Testsituation. Der Zweck davon ist, zu überprüfen, ob der Lernstoff verinnerlicht und gefestigt wurde: → diese Überprüfungen sind immer anzukündigen, wenn sie in die Leistungsbeurteilung, also
Gesamtnote, einfließen.
Wie viele Überprüfungen welcher Art sind pro Kalenderwoche zulässig?
- Klassenarbeiten, Kursarbeiten und „Schriftliche Überprüfungen (SÜs) („10-Stunden-Tests“)“ –> maximal 3 pro KW
- Hausaufgabenüberprüfungen (HÜs) –> maximal 5 pro KW (eigene Regelung des SGK)
- In Summe KAs, SÜs und HÜs –> maximal 5 pro KW (eigene Regelung des SGK)
- In Summe Nachschriften an KAs und/oder SÜs plus reguläre KAs und/oder SÜs –> maximal 4 pro KW (laut Schulordnung)
- In Summe Nachschriften an HÜs plus Nachschriften an KAs und/oder SÜs plus reguläre KAs und/oder SÜs und/oder HÜs –> maximal 7 pro KW (eigene Regelung des SGK)
- Ausnahmen: Alle im Folgenden genannten Überprüfungen müssen ebenfalls angekündigt werden, unterliegen aber aufgrund einer zu hohen organisatorischen Belastung (Unmöglichkeit der gegenseitigen Sichtbarkeit) nicht den schuleigenen Beschränkungen der Anzahl pro Kalenderwoche:
- Kopfrechentests, die keine Einzelnote darstellen, sondern später aus mehreren zu einer Leistung verrechnet werden
- Überprüfungen, die nur für eine kleine bekannte Teilgruppe einer Klasse / eines Kurses sind: z.b. Vokabelüberprüfungen, Gedichtvorträge
- Praktische Sportüberprüfungen
- Überprüfungen in Kopplungsgruppen (z.B. Religion/Ethik, ggf. 2. Fremdsprache)
Wie lange darf eine Hausaufgabenüberprüfung dauern?
- In den Klassen 5 bis 10 maximal 15 Minuten
- In der Oberstufe MSS 11 bis 13 maximal 30 Minuten
Schulbücher – Print oder Digital
Wer ist für was zuständig?
- Schulbuchlisten –> Herr Uhl: uhl@siebenpfeiffer-gymnasium.de
- Einzelne Titel und ISBN-Nummern auf den Schulbuchlisten –> Fachkonferenzvorsitzende der einzelnen Fachschaften
- Schulbuchausleihe der Print-Versionen –> Kreisverwaltung Kusel, Herr Borm: sommerschule@kv-kus.de
- Bestellung des Digitalen Paketes: über das Elternportal der Schulbuchausleihe, dann auf „digital“ klicken –> Probleme? –> eschule24@pl.rlp.de
- Probleme bei der Nutzung des Digitalen Bücherregales im Schulcampus –> eschule24@pl.rlp.de
( Weder Schule noch Kreisverwaltung kann hier helfen !!! ) - Informationen zu Schulbüchern und Schulbuchlisten auf unserer Webseite: https://siebenpfeiffer-gymnasium.de/infos-downloads/schulbuchlisten/
- Digitale Schulbücher: Bestellbar über das Elternpaortel der Schulbuchausleihe, im Jahr 2025 bis spätestens 26. September 2025 mittels Freischaltcode Ihres Kindes, den Ihr Kind von der Schule per Papier im Mai 2025 erhalten hat.












