Regelung zum Unterricht an heißen Tagen | Hitzefrei am Dienstag, 19.07., nach der 4. Stunde

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

bezüglich der Regelung von Unterricht an heißen Tagen gilt das "Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 27.02.1992".

Demnach entscheiden die Schulleiterinnen oder Schulleiter in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- oder Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet. Darüber hinaus ist den Schülerinnen und Schülern bei extremen Temperaturen der Verzehr von Getränken zu gestatten.

Für Dienstag, 19.07., ist laut Wettervorhersage der heißeste Tag der Woche mit bis zu 37°C gemeldet. Die direkte Sonneneinstrahlung in die allermeisten Unterrichtsräume beginnt um kurz nach 11 Uhr.
Aufgrund meiner Fürsorgepflicht habe ich mich daher für ein Unterrichtsende am Dienstag nach der 4. Stunde entschieden.

Dies gilt auch für die GTS am Nachmittag. Kinder die eine Notbetreuung benötigen, melden sich bitte bei Frau Hilgert.

Viele Grüße

Marco Schneider