Anpassung der Absonderungsregeln ab 31.01.


Liebe Schulgemeinschaft,

der rheinland-pfälzische Ministerrat hat eine Anpassung der Absonderungsregelungen beschlossen.


Künftig müssen sich nun ausschließlich infizierte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und anderes infiziertes Personal gemäß den geltenden Absonderungsregelungen isolieren. Die Personen aus dem Umkreis der infizierten Person müssen dann nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen testen sich alle Personen der betroffenen Lerngruppe oder Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen selbst.

Diese Regelungen treten am kommenden Montag, den 31. Januar 2022, in Kraft.
Aufgrund der anstehenden Änderung werden alle bestehenden Quarantänen ab dem o.g. Datum aufgehoben.

In Fällen in denen noch keine 5 Tage ab dem letzten positiven Fall in der Klasse vergangen sind, gilt für die gesamte Klasse, ausgenommen geimpfter und genesener Schülerinnen und Schüler, eine Pflicht zum täglichen Selbstesten in der Klasse bis zum Ablauf des 5. Tages.

Die Quarantäne der positiv getesteten Personen, bleibt weiterhin bestehen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundheitsamt Kusel

Rechtsgrundlage: Absonderungsverordnung RLP vom 28.01.2022


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