Kein Zutritt mehr zum Schulgelände für Schüler*innen ohne Teilnahme an den Selbsttests

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
liebe Schülerinnen und Schüler,
durch das ab Samstag geltende neue Infektionsschutzgesetz ist das Betreten des Schulgeländes für Schülerinnen und Schüler, die nicht bei den Selbsttests mitmachen, ab Montag, 26.04.2021, untersagt.
Die bisher erteilten Einverständniserklärungen sind ab Montag hinfällig. Wer anwesend ist, muss auch bei den Selbsttests mitmachen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in unten angehängtem Elternschreiben von Bildungsministerin, Dr. Hubig, zu Ihrer Kenntnisnahme.
Viele Grüße
Marco Schneider