Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen

Liebe Schulgemeinschaft,

bezüglich aufkommender Fragen zu Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen beziehe ich mich auf die organisatorischen Handreichungen der ADD. Darin steht geschrieben:

Unterricht findet grundsätzlich statt. Danach ist Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden kann, sinnvoller als genereller Unterrichtsausfall. Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.

Es obliegt jedoch in jedem Fall – auch wenn der Unterricht stattfindet – den Eltern zu entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist oder nicht.

Für die Lehrkräfte gilt, dass sie – wenn die Schule nicht aufgrund schlechter Witterung geschlossen ist, weil z. B. die Zugangswege vereist sind und nicht geräumt werden können – zum Dienst erscheinen müssen.“

Viele Grüße
Marco Schneider
– Schulleiter –