9. Hygieneplan für Schulen ab 21. Juni – Maskenpflicht mit Ausnahmen, weiterhin Testpflicht
Liebe Schulgemeinschaft,
im Anhang und auch im Corona-Koffer finden Sie die Dokumente zum 9. Hygieneplan für Schulen ab dem 21. Juni.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Die Maskenpflicht besteht weiterhin für alle Personen im gesamten Schulgebäude außer am Platz im Klassenraum, am Platz im Lehrerzimmer und am Platz im Büro.
- Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
- Der naturwissenschaftlich-technische/fachpraktische Unterricht kann regulär durchgeführt werden.
- Sportunterricht innen und außen ist mit Kontakt und ohne Masken zulässig.
- Im Musikunterricht ist musikpraktisches Arbeiten ohne Maske grundsätzlich möglich. Konkrete instrumenten- und gesangsspezifische Hinweise gibt ein neuer noch folgender Leitfaden.
- Maskenpflicht bleibt in den oben genannten Situationen auch für Geimpfte und Genesene bestehen.
- Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene nach Vorlage einer offiziellen Bescheinigung, bleibt aber für alle anderen 2 mal pro Woche weiterhin bestehen.
Marco Schneider