9. Hygieneplan fĂŒr Schulen ab 21. Juni – Maskenpflicht mit Ausnahmen, weiterhin Testpflicht
Liebe Schulgemeinschaft,
im Anhang und auch im Corona-Koffer finden Sie die Dokumente zum 9. Hygieneplan fĂŒr Schulen ab dem 21. Juni.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Die Maskenpflicht besteht weiterhin fĂŒr alle Personen im gesamten SchulgebĂ€ude auĂer am Platz im Klassenraum, am Platz im Lehrerzimmer und am Platz im BĂŒro.
- Im Freien und wÀhrend des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
- Der naturwissenschaftlich-technische/fachpraktische Unterricht kann regulĂ€r durchgefĂŒhrt werden.
- Sportunterricht innen und auĂen ist mit Kontakt und ohne Masken zulĂ€ssig.
- Im Musikunterricht ist musikpraktisches Arbeiten ohne Maske grundsÀtzlich möglich. Konkrete instrumenten- und gesangsspezifische Hinweise gibt ein neuer noch folgender Leitfaden.
- Maskenpflicht bleibt in den oben genannten Situationen auch fĂŒr Geimpfte und Genesene bestehen.
- Testpflicht entfĂ€llt fĂŒr Geimpfte und Genesene nach Vorlage einer offiziellen Bescheinigung, bleibt aber fĂŒr alle anderen 2 mal pro Woche weiterhin bestehen.
Marco Schneider