Ausnahmen von Quarantänemaßnahmen im Überblick


Liebe Schulgemeinschaft,

seit der Änderung der Absonderungsverordnung vom 14.01.2022 kommt es täglich dazu, dass wir an unserer Schule Quarantänemaßnahmen für Schülerinnen und Schüler aussprechen müssen, da sich diese über einen relevanten Zeitraum im 2-Meter-Umkreis eines/einer positiv getesteten Mitschülers/Mitschülerin befanden.

Diese von uns auszusprechende Quarantäne gilt bis einschließlich des 10. Tages nach dem Tag des letzten Kontaktes mit dem/der positiv Getesteten, falls der letzte Kontakt im infektiösen Zeitraum lag.
Diese Quarantäne kann ab dem 6. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem positiv Getesteten durch einen zertifizierten Schnelltest einer anerkannten Teststation (oder einen PCR-Test) aufgehoben werden.
Vor dem Wiederbeginn der Schule muss das negative Testzertifikat per E-Mail oder per Hand dem Sekretariat der Schule vorgelegt werden.

Ausnahmen von der Quarantäne:

Eine Quarantäne wird nicht ausgesprochen für folgenden Personenkreis:

  • Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
  • Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung
  • Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung
  • Genesene mit zusätzlicher Impfung
  • Mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind
  • Eine (J&J-Impfung) oder zwei Impfungen und danach eine Infektion
  • Eine Impfung gefolgt von einer Infektion gefolgt von einer Impfung
  • Eine Infektion gefolgt von einer (J&J-Impfung) oder zwei Impfungen

Damit alle diese Ausnahmen von uns überprüft werden können, ist es sehr wichtig, dass wir stets den aktuellen Impfstatus aller Kinder kennen. Bitte legen Sie oder Ihre Kinder daher immer den aktuellen Impfstatus der Kinder dem Sekretariat zur Dokumentation vor.
Das Vorzeigen muss dabei direkt im Sekretariat erfolgen und kann nicht über die Lehrkräfte weitergegeben werden.
Wenn wir den aktuellen Impfstatus nicht kennen, gehen wir standardmäßig von einer ungeimpften Person aus und verordnen ggf. eine Quarantäne.

Viele Grüße

Marco Schneider

Quellen und Rechtsgrundlagen:


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